Der NABU gehört zu den nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes anerkannten Naturschutzverbänden und hat somit ein Informations- und Mitwirkungsrecht in Verfahren, die mit Eingriffen in die Natur verbunden sind. Die Mitwirkungsrechte sind im Naturschutzgesetz BW geregelt (§ 49 Abs. 1 NatSchG) und gelten u.a. für Planfeststellungsverfahren, für die Vorbereitung von Schutzverordnungen, Landschaftsplänen und Artenschutzprogrammen.
Auch der NABU Reutlingen bringt sich über Stellungnahmen in Planungsvorhaben ein: Zusammen mit anderen Naturschutzverbänden sind wir im Arbeitskreis des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg e. V. organisiert (LNV-AK Reutlingen), sichten die relevanten Planunterlagen, schauen uns die Plangebiete vor Ort an und geben dann in einer gemeinsamen Stellungnahmen konstruktive und auch kritische Hinweise, die seitens der Behörden und Planungsträger in der weiteren Planung berücksichtigt werden müssen.
Auch wirken wir bei Bedarf an Stellungnahmen mit, die von der NABU Bezirksgeschäftsstelle Neckar-Alb oder vom NABU-Landesverband koordiniert und abgegeben werden. Eine Auswahl der Stellungnahmen, an denen der NABU Reutlingen mitgearbeitet hat, finden Sie auf dieser Seite.
Neue Mitstreiter*innen, die sich durch die Mitarbeit an Stellungnahmen für den Erhalt unserer Natur und Umwelt einsetzen möchten, sind jederzeit herzlich willkommen!
Weitere Informationen und Kontakt: Thomas Höfer, t.hoefer(at)nabu-reutlingen.de
21. Mai 2025
Nach der vormaligen Beteiligungsrunde hat der Regionalverband Neckar-Alb die Suchraumkulisse weiter verengt. Da wir auch in diesem reduzierten Auswahlpool noch geplante Vorranggebiete identifizieren, die aus natur- und artenschutzfachlicher Sicht ungünstig bis ungeeignet sind und ein hohes Konfliktpotenzial aufweisen, bitten wir um Berücksichtigung der wichtigen Hinweise, die sich aus den gesammelten Einzelbemerkungen in Anlage 1 (Freiflächen-PV) ergeben.
30. April 2025
Intakte Lebens- und Erholungsräume sowie funktionstüchtige Böden sind endliche Güter – auch im Gebiet des Nachbarschaftsverbandes Reutlingen-Tübingen. Es liegt daher in unser aller Interesse,
sämtliche Möglichkeiten zu nutzen, um einen weiteren Verlust in der Flächennutzungsplanung zu vermeiden. Die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte haben zur Verbauung großer Teile des Echaztales
geführt und sind zuletzt durch großflächige Parkplätze und Einkaufsgebäude noch verstärkt worden. Ehemals mehrgeschossige Gebäude in Gewerbegebieten werden mittlerweile zunehmend durch
Eingeschossige ersetzt oder von ihnen abgelöst. Hierdurch kam es zu großen Verlusten von natürlichen Lebensräumen und vielen Tierarten. Der neue Flächennutzungsplan sollte daher diese Entwicklung
aufhalten und bestenfalls umkehren. Mit der Regionalstadtbahn im Echaztal sollte zudem eine Reduzierung von Flächen für den PKW-Verkehr angestrebt werden. Bestehende Gewerbegebiete sollten
nachverdichtet werden.
11. April 2024
Nach der ersten Beteiligungsrunde 2023 hat der Regionalverband Neckar-Alb die Suchraumkulisse verengt, Flächen herausgenommen und andere Teilgebiete reduziert. Da wir auch in diesem reduzierten Auswahlpool noch geplante Vorranggebiete identifizieren, die aus natur- und artenschutzfachlicher Sicht ungünstig bis ungeeignet sind und ein hohes Konfliktpotenzial aufweisen, möchten wir gerne im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange hier Stellung beziehen.
6/2025